Privatinsolvenz 2026 – Ablauf, Dauer und was du wissen musst

Der Weg aus der Überschuldung – Schritt für Schritt erklärt.

Wenn die Schulden überhandnehmen und kein Ausweg mehr sichtbar ist, kann die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ein Neuanfang sein. Seit 2020 dauert sie nur noch 3 Jahre. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Was ist die Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden (Restschuldbefreiung). Sie ist der letzte Ausweg – aber ein funktionierender.

Ablauf in 5 Schritten

Schritt 1: Außergerichtliche Einigung versuchen

Pflicht! Bevor du Insolvenz anmelden kannst, musst du nachweisen, dass eine Einigung mit deinen Gläubigern gescheitert ist. Dafür brauchst du eine anerkannte Schuldnerberatung oder einen Anwalt, der eine Bescheinigung über das Scheitern ausstellt.

Dauer: 2-6 Monate. Kosten: Schuldnerberatung oft kostenlos (Caritas, Diakonie, kommunale Stellen).

Schritt 2: Insolvenzantrag beim Amtsgericht

Mit der Bescheinigung stellst du den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und beantragst gleichzeitig die Restschuldbefreiung.

Schritt 3: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Das Gericht prüft, ob noch eine Einigung möglich ist. Wenn alle Gläubiger zustimmen, bist du fertig. Wenn nicht (der Normalfall), wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Schritt 4: Insolvenzverfahren + Wohlverhaltensphase

Ein Insolvenzverwalter wird bestellt. Dein pfändbares Vermögen wird verwertet, pfändbares Einkommen abgeführt. Die Wohlverhaltensphase dauert 3 Jahre (seit Oktober 2020, vorher 6 Jahre).

In dieser Zeit musst du:

  • Einer Erwerbstätigkeit nachgehen (oder dich ernsthaft bewerben)
  • Jeden Wohnungs- und Jobwechsel melden
  • Pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen
  • Keine neuen Schulden machen
  • Erbschaften zur Hälfte abgeben

Schritt 5: Restschuldbefreiung

Nach 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Alle restlichen Schulden werden erlassen. Du startest finanziell bei null.

Was dir bleibt (Pfändungsfreigrenzen 2026)

Nicht alles wird gepfändet. Es gibt gesetzliche Freigrenzen:

  • Existenzminimum: Ca. 1.400 € netto/Monat für eine Einzelperson (Stand 2026)
  • Pro Unterhaltsperson: Erhöhung um ca. 500-600 €
  • Notwendige Gegenstände: Möbel, Kleidung, Werkzeuge für die Arbeit
  • P-Konto: Schützt dein Girokonto bis zur Pfändungsfreigrenze

Wichtig: Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst. Die aktuellen Werte findest du in der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO).

Was kostet eine Privatinsolvenz?

PositionKosten
SchuldnerberatungKostenlos (öffentliche Stellen) oder 500-2.000 € (Anwalt)
GerichtskostenCa. 2.000 € (Stundung möglich!)
InsolvenzverwalterIn Gerichtskosten enthalten

Stundung: Wenn du die Gerichtskosten nicht aufbringen kannst, werden sie gestundet und nach Restschuldbefreiung in Raten abgezahlt.

Vor- und Nachteile

VorteileNachteile
Schuldenfreiheit nach 3 JahrenSchufa-Eintrag für 3 Jahre nach Ende
Inkasso/Mahnungen hören sofort aufPfändbares Einkommen wird abgeführt
Gesetzlich geregelter, fairer ProzessKein neuer Kredit während der Laufzeit
Existenzminimum ist geschütztVermögenswerte werden verwertet
Neuanfang möglichÖffentliche Bekanntmachung (Insolvenzregister)

Alternativen zur Privatinsolvenz

  • Außergerichtliche Einigung: Direkt mit Gläubigern verhandeln (Ratenzahlung, Teilerlass)
  • Schuldnerberatung: Hilft bei Verhandlung und Haushaltsplanung – kostenlos bei Caritas, Diakonie, AWO, kommunalen Stellen
  • Umschuldung: Mehrere teure Kredite in einen günstigen zusammenfassen (Rechner)

Erste Schritte

Wenn du den Verdacht hast, überschuldet zu sein:

  1. Bestandsaufnahme: Alle Schulden, Gläubiger und Raten auflisten
  2. Risiko testen: Überschuldungsrechner nutzen
  3. Schuldnerberatung kontaktieren: Kostenlos, vertraulich, ohne Vorurteile
  4. Nicht den Kopf in den Sand stecken – je früher du handelst, desto mehr Optionen hast du

Stand: March 2026 – Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt für Insolvenzrecht.