Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
Was kostet es, deinen Kredit vorzeitig abzulösen? Berechne die geschätzte Entschädigung.
Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Vorzeitig ablösen und günstiger neu finanzieren:
Kostenlos Kredit vergleichen bei Smava *Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn du einen Kredit vorzeitig kündigst, entgehen der Bank Zinseinnahmen. Als Ausgleich darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) verlangen.
Berechnung: Die Bank berechnet die Differenz zwischen dem Vertragszins und dem aktuellen Marktzins (Wiederanlagezins) über die Restlaufzeit der Zinsbindung. Unser Rechner nutzt eine vereinfachte Näherung – die tatsächliche VFE kann abweichen.
Wichtig: Bei Verbraucherdarlehen ist die VFE auf 1 % der Restschuld (Restlaufzeit > 12 Monate) bzw. 0,5 % (Restlaufzeit ≤ 12 Monate) gedeckelt. Nach 10 Jahren Zinsbindung: Sonderkündigungsrecht ohne VFE (§ 489 BGB).
Wann darf die Bank überhaupt eine VFE verlangen?
Die Bank darf nur dann eine Entschädigung fordern, wenn du den Vertrag vor Ablauf der Zinsbindung beendest und kein Sonderkündigungsrecht greift. Entscheidend ist die Zinsbindung, nicht die Gesamtlaufzeit: Läuft dein Darlehen über 30 Jahre, ist der Zins aber nur 10 Jahre festgeschrieben, kannst du nach diesen 10 Jahren kostenfrei aussteigen.
Drei Konstellationen, in denen die VFE komplett entfällt:
- § 489 BGB: Nach 10 Jahren Zinsbindung kündigst du mit 6 Monaten Frist – ohne Entschädigung.
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: War die Belehrung im Vertrag unvollständig, kann das Widerrufsrecht noch bestehen. Das lohnt eine anwaltliche Prüfung.
- Vereinbarte Sondertilgung: Viele Verträge erlauben jährlich 5 % kostenfreie Sondertilgung. In dieser Höhe ist die Rückzahlung immer gratis.
Lohnt sich die Ablösung trotz Entschädigung?
Die Rechnung ist simpel: Vergleiche die Zinsersparnis über die Restlaufzeit mit der VFE plus Nebenkosten (Grundbuch, ggf. Notar). Liegt die Ersparnis darüber, lohnt sich der Wechsel. Ab etwa einem Prozentpunkt Zinsdifferenz und mehreren Jahren Restlaufzeit geht die Rechnung häufig auf.
Rechne beide Seiten konkret durch: Der Umschuldungsrechner zeigt dir die Ersparnis beim Wechsel, mit dem Zinskosten-Rechner siehst du, was dich der alte Vertrag bis zum Ende noch kostet. Wann sich der Schritt grundsätzlich rechnet, erklärt unser Ratgeber Wann lohnt sich eine Umschuldung?.
Planst du stattdessen eine Anschlussfinanzierung, prüfe vorab deine Ausgangslage: Welche Voraussetzungen Banken prüfen und wie du deinen Schufa-Score verbesserst, entscheidet über den Zins, den du im neuen Vertrag bekommst.
Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung
Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal sein?
Bei Verbraucherdarlehen ist sie gesetzlich gedeckelt: auf 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Restschuld bei einer Restlaufzeit über 12 Monate, sonst auf 0,5 %. Zusätzlich darf sie nie höher sein als die Zinsen, die du bei regulärer Laufzeit noch gezahlt hättest.
Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung komplett?
Nach 10 Jahren Zinsbindung greift das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB mit 6 Monaten Frist – dann wird keine VFE fällig. Ebenso bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder wenn der Vertrag eine kostenlose Sondertilgung in dieser Höhe erlaubt.
Lohnt sich eine Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung?
Das hängt von Zinsdifferenz und Restlaufzeit ab. Ist die Zinsersparnis über die Restlaufzeit größer als VFE plus Nebenkosten, lohnt sich die Ablösung. Rechne es mit dem Umschuldungsrechner durch.
Gilt die Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Ratenkrediten?
Ja, aber die Deckelung auf 1 % bzw. 0,5 % greift hier besonders stark – viele Ratenkredite lassen sich dadurch günstig ablösen. Bei Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung fällt die Entschädigung deutlich höher aus.
Wie genau ist dieser Rechner?
Der Rechner nutzt eine vereinfachte Näherung über die Zinsdifferenz. Banken rechnen nach der Aktiv-Passiv-Methode mit tagesgenauen Wiederanlagezinsen. Die tatsächliche Forderung kann daher abweichen – nutze das Ergebnis als Orientierung und lass die Bankforderung im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen.