Vorabpauschale einfach erklärt

Warum deine Bank im Januar Geld abbucht, obwohl du nichts verkauft hast.

Jedes Jahr im Januar dieselbe Szene: Auf dem Verrechnungskonto fehlt plötzlich Geld, im Depot wurde nichts verkauft, und in der Abrechnung steht ein Wort, das man noch nie gehört hat – Vorabpauschale. Kein Fehler der Bank, sondern geltendes Recht seit der Investmentsteuerreform 2018.

Das Grundproblem, das der Gesetzgeber lösen wollte

Bis 2017 gab es eine Ungleichbehandlung. Wer einen ausschüttenden Fonds hielt, bekam jedes Jahr Geld aufs Konto und zahlte darauf sofort Steuern. Wer einen thesaurierenden Fonds hielt, bei dem die Erträge automatisch wieder angelegt werden, zahlte erst beim Verkauf – womöglich Jahrzehnte später. Das war ein erheblicher Vorteil, denn nicht gezahlte Steuer arbeitet weiter mit.

Die Vorabpauschale schließt diese Lücke. Sie sorgt dafür, dass auch bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr ein Mindestbetrag versteuert wird – unabhängig davon, ob Geld geflossen ist.

Wie sie berechnet wird

Die Rechnung hat drei Schritte. Ausgangspunkt ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr zum ersten Handelstag festlegt. Für 2026 beträgt er 3,20 %.

  1. Basisertrag ermitteln: Depotwert zu Jahresbeginn × 3,20 % × 70 %. Der Abschlag auf 70 % steht in § 18 Abs. 1 InvStG.
  2. Ausschüttungen abziehen: Was der Fonds im Jahr ausgeschüttet hat, wurde bereits versteuert und wird gegengerechnet. Bei einem voll ausschüttenden Fonds bleibt oft nichts übrig.
  3. Deckeln: Angesetzt wird höchstens der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres. Ist der Fonds gefallen, beträgt die Vorabpauschale null.

Ein Rechenbeispiel

Ein thesaurierender Aktien-ETF, Depotwert am 1. Januar 20.000 €, im Jahresverlauf um 8 % gestiegen:

  • Basisertrag: 20.000 € × 3,20 % × 70 % = 448,00 €
  • Wertzuwachs: 1.600 € – der Deckel greift also nicht
  • Nach Teilfreistellung (30 % bei Aktienfonds): 313,60 € steuerpflichtig
  • Steuer bei 26,375 %: rund 82,71 €

Solange dein Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Verheiratete: 2.000 €) noch nicht ausgeschöpft ist und ein Freistellungsauftrag vorliegt, wird gar nichts abgebucht. Bei kleineren Depots ist das die Regel.

Warum im Januar?

Die Vorabpauschale für ein Jahr gilt nach § 18 Abs. 3 InvStG erst am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2026 wird also Anfang 2027 besteuert. Die Depotbank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ein, nicht aus dem Depot.

Das ist die praktische Stolperfalle: Ist auf dem Verrechnungskonto zu wenig Guthaben, kann die Bank – je nach Vertrag – das Konto ins Minus laufen lassen oder Fondsanteile verkaufen. Verkaufte Anteile lösen wiederum einen steuerpflichtigen Gewinn aus. Wer im Januar ein paar hundert Euro Puffer auf dem Verrechnungskonto liegen hat, erspart sich das.

Der Punkt, den fast alle übersehen

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene. Beim späteren Verkauf werden alle während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen (§ 20 Abs. 4 InvStG). Derselbe Ertrag wird also nicht zweimal besteuert.

Bemerkenswert ist die genaue Formulierung des Gesetzes: Abgezogen werden die angesetzten Vorabpauschalen – nicht die versteuerten. Hat dein Sparerpauschbetrag die Vorabpauschale damals vollständig gedeckt, ist also nie Steuer geflossen, mindert sie den Verkaufsgewinn trotzdem. Für Sparer mit kleinem und mittlerem Depot ist das ein echter, oft übersehener Vorteil.

Was bleibt, ist ein Liquiditätsnachteil: Das im Januar abgebuchte Geld fehlt im Depot und erwirtschaftet dort keine Rendite mehr. Über 30 Jahre summiert sich dieser Effekt – und genau deshalb liegen Sparplanrechner, die die Vorabpauschale weglassen, systematisch zu hoch.

Mit Vorabpauschale rechnen

Unser Sparplan-Rechner setzt sie Jahr für Jahr an – und rechnet sie beim Verkauf wieder gegen.

Zum Sparplan-Rechner

Was du konkret tun kannst

  • Freistellungsauftrag erteilen. Ohne ihn zieht die Bank Steuern ein, obwohl dein Sparerpauschbetrag frei wäre. Zurückholen lässt sich das nur über die Steuererklärung.
  • Auf mehrere Depots aufteilen. Wer bei zwei Banken anlegt, muss den Freibetrag auch auf beide verteilen – sonst verfällt ein Teil.
  • Im Januar Guthaben bereithalten. Ein kleiner Puffer auf dem Verrechnungskonto verhindert Zwangsverkäufe.
  • Nichts umschichten. Der Wechsel von thesaurierend zu ausschüttend löst einen Verkauf aus – und damit eine Steuer auf den gesamten bisherigen Gewinn. Das ist fast immer teurer als die Vorabpauschale.

Häufige Fragen

Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht. Deutsche Depotbanken führen die Steuer automatisch ab. Eine Angabe lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung) oder wenn du bei einem ausländischen Broker anlegst – dort musst du selbst erklären.

Fällt sie auch bei ausschüttenden Fonds an?

Nur, wenn die Ausschüttung niedriger war als der Basisertrag. Die Ausschüttung wird abgezogen. Bei Fonds, die ordentlich ausschütten, bleibt meist nichts übrig – versteuert wird dann eben die Ausschüttung selbst.

Was passiert in einem Verlustjahr?

Dann fällt keine Vorabpauschale an. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt, und der ist in einem Verlustjahr negativ. Es wird auch nichts nachgeholt.

Gilt das auch für Einzelaktien?

Nein. Die Vorabpauschale betrifft nur Investmentfonds und ETFs. Bei Einzelaktien wird ausschließlich besteuert, was tatsächlich fließt: Dividenden sofort, Kursgewinne beim Verkauf.

Steuerwerte Stand: 5. September 2026 · Alle Annahmen und Quellen

Andreas Günther Geschäftsführer der Northern Dynamic GmbH

Betreibt WievielKredit.de und entwickelt die Rechner dieser Seite. Die Berechnungen folgen den anerkannten Finanzformeln (Annuitätenformel, effektiver Jahreszins nach PAngV); rechtliche Angaben sind mit den jeweils genannten Gesetzestexten belegt.

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Dieser Artikel stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Steuerberatung ist nach § 5 StBerG den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Maßgeblich ist die geltende Rechtslage im Zeitpunkt deiner Veranlagung.